Aufschlüsselung der Erwerbsnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Gebühren und Auslagen.
Gebühren gesamt
15 406EUR
Prozentsatz des Preises
7,70%
Gesamte Erwerbskosten
215 406EUR
Bestand vs Neubau
Verhandlung
Notarkosten bestehen hauptsächlich aus Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Auslagen für Verwaltungskosten.
Bei Bestandsimmobilien beträgt die Grunderwerbsteuer etwa 5,80%. Bei Neubauten sind es nur 2-3%, da der Kaufer bereits 20% MwSt im Preis zahlt.
Die Notargebühren folgen einem geregelten degressiven Tarif. Seit der Macron-Reform 2021 ist ein Rabatt von 20% auf den Betrag über 100.000 EUR möglich.
Die Notarkosten bei Bestandsimmobilien betragen etwa 7 bis 8 % des Kaufpreises. Sie setzen sich hauptsächlich aus Grunderwerbsteuer (ca. 5,80 % an Staat und Gemeinden), Notargebühren (regulierter degressiver Tarif) und Auslagen (Verwaltungskosten) zusammen. Für eine Immobilie von 200.000 € rechnen Sie mit ca. 15.000 €.
Bei Neubauten sind die Grunderwerbsteuern auf ca. 0,70 % reduziert (gegenüber 5,80 % bei Bestandsimmobilien), da der Käufer bereits 20 % MwSt. im Kaufpreis bezahlt. Die Gesamtkosten sinken damit auf 2-3 % des Preises. Dies ist einer der finanziellen Vorteile des Kaufs vom Bauträger.
Bei unvermöblierter Vermietung können Notarkosten nicht direkt von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Im LMNP-Realregime (möblierte Vermietung) können sie jedoch über die Haltedauer abgeschrieben oder im ersten Jahr als Aufwand verbucht werden. Dies ist ein zusätzlicher Vorteil des LMNP-Status.
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Die Ergebnisse dieses Tools dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Konsultieren Sie einen Fachmann, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Gebühren gesamt
15 406EUR